Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
§ 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers§ 2 Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger§ 3 Übertragene Geschäfte§ 4 Umfang der Übertragung§ 5 Vorlage an den Richter§ 6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter§ 7 Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege§ 8 Gültigkeit von Geschäften§ 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers§ 10 Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers§ 11 Rechtsbehelfe§ 12 Bezeichnung des Rechtspflegers§ 13 Ausschluss des Anwaltszwangs
Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
§ 14 Kindschafts- und Adoptionssachen§ 15 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen§ 16 Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis§ 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren§ 18 Insolvenzverfahren§ 19 Aufhebung von Richtervorbehalten§ 19a Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht§ 19b Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
Dem Rechtspfleger nach § 3 Nummer 3 übertragene Geschäfte
§ 20 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten§ 21 Festsetzungsverfahren§ 22 Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren§ 23 Verfahren vor dem Bundespatentgericht§ 24 Aufnahme von Erklärungen§ 24a Beratungshilfe§ 24b Amtshilfe§ 25 Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen§ 25a Verfahrenskostenhilfe
Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung
Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
Schlussvorschriften
§ 33 Regelung für die Übergangszeit; Befähigung zum Amt des Bezirksnotars§ 33a Übergangsregelung für die Jugendstrafvollstreckung§ 34 Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben durch Bereichsrechtspfleger§ 34a Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern§ 35 (weggefallen)§ 35a Ratschreiber und Beschlussfertiger in Baden-Württemberg§ 36 (weggefallen)§ 36a Vorbehalt für die Freie und Hansestadt Hamburg§ 36b Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle§ 37 Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht§ 38 Aufhebung und Änderung von Vorschriften§ 39 (weggefallen)§ 40 (Inkrafttreten)