JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetz

Beschäftigung Jugendlicher

Erster Titel: Arbeitszeit und Freizeit

§ 8 Dauer der Arbeitszeit§ 9 Berufsschule§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume§ 12 Schichtzeit§ 13 Tägliche Freizeit§ 14 Nachtruhe§ 15 Fünf-Tage-Woche§ 16 Samstagsruhe§ 17 Sonntagsruhe§ 18 Feiertagsruhe§ 19 Urlaub§ 20 Binnenschiffahrt§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen§ 21a Abweichende Regelungen§ 21b

Zweiter Titel: Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

§ 22 Gefährliche Arbeiten§ 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten§ 24 Arbeiten unter Tage§ 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen§ 26 Ermächtigungen§ 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen

Dritter Titel: Sonstige Pflichten des Arbeitgebers

§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit§ 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen§ 29 Unterweisung über Gefahren§ 30 Häusliche Gemeinschaft§ 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak

Vierter Titel: Gesundheitliche Betreuung

§ 32 Erstuntersuchung§ 33 Erste Nachuntersuchung§ 34 Weitere Nachuntersuchungen§ 35 Außerordentliche Nachuntersuchung§ 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen§ 38 Ergänzungsuntersuchung§ 39 Mitteilung, Bescheinigung§ 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk§ 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde§ 43 Freistellung für Untersuchungen§ 44 Kosten der Untersuchungen§ 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte§ 46 Ermächtigungen