- § 1Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Passpflicht
- § 4Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- § 4aZugang zur Erwerbstätigkeit
- § 5Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 6Visum
- § 7Aufenthaltserlaubnis
- § 8Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 9Niederlassungserlaubnis
- § 9aErlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- § 9bAnrechnung von Aufenthaltszeiten
- § 9cLebensunterhalt
- § 10Aufenthaltstitel bei Asylantrag
- § 11Einreise- und Aufenthaltsverbot
- § 12Geltungsbereich; Nebenbestimmungen
- § 12aWohnsitzregelung
- § 13Grenzübertritt
- § 14Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
- § 15Zurückweisung
- § 15aVerteilung unerlaubt eingereister Ausländer
- § 16Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung
- § 16aBerufsausbildung; berufliche Weiterbildung
- § 16bStudium
- § 16cMobilität im Rahmen des Studiums
- § 16dMaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 16eStudienbezogenes Praktikum EU
- § 16fSprachkurse und Schulbesuch
- § 16gAufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
- § 17Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
- § 18Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
- § 18aFachkräfte mit Berufsausbildung
- § 18bFachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 18cNiederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- § 18dForschung
- § 18eKurzfristige Mobilität für Forscher
- § 18fAufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
- § 18gBlaue Karte EU
- § 18hKurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
- § 18iLangfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
- § 19ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 19aKurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 19bMobiler-ICT-Karte
- § 19cSonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
- § 19dAufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- § 19eTeilnahme am europäischen Freiwilligendienst
- § 19fAblehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e
- § 20Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- § 20aChancenkarte; Verordnungsermächtigung
- § 20bPunktevergabe für die Chancenkarte; Verordnungsermächtigung
- § 21Selbständige Tätigkeit
- § 22Aufnahme aus dem Ausland
- § 23Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
- § 23aAufenthaltsgewährung in Härtefällen
- § 24Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
- § 25Aufenthalt aus humanitären Gründen
- § 25aAufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
- § 25bAufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
- § 26Dauer des Aufenthalts
- § 27Grundsatz des Familiennachzugs
- § 28Familiennachzug zu Deutschen
- § 29Familiennachzug zu Ausländern
- § 30Ehegattennachzug
- § 31Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
- § 32Kindernachzug
- § 33Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
- § 34Aufenthaltsrecht der Kinder
- § 35Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder
- § 36Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
- § 36aFamiliennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- § 37Recht auf Wiederkehr
- § 38Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
- § 38aAufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
- § 39Zustimmung zur Beschäftigung
- § 40Versagungsgründe
- § 41Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis
- § 42Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht
- § 43Integrationskurs
- § 44Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 44aVerpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 45Integrationsprogramm
- § 45aBerufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
- § 45bInformations- und Beratungsangebote; Verordnungsermächtigung und Vorintegrationsmaßnahmen
- § 46Ordnungsverfügungen
- § 47Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung
- § 47aMitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich
- § 47bReisen in den Herkunftsstaat
- § 48Ausweisrechtliche Pflichten
- § 48aErhebung von Zugangsdaten
- § 49Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität
- § 50Ausreisepflicht
- § 51Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
- § 52Widerruf
- § 53Ausweisung
- § 54Ausweisungsinteresse
- § 55Bleibeinteresse
- § 56Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
- § 56aElektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung
- § 57Zurückschiebung
- § 58Abschiebung
- § 58aAbschiebungsanordnung
- § 59Androhung der Abschiebung
- § 60Verbot der Abschiebung
- § 60aVorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- § 60bDuldung für Personen mit ungeklärter Identität
- § 60cAusbildungsduldung
- § 60dBeschäftigungsduldung
- § 61Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen
- § 62Abschiebungshaft
- § 62aVollzug der Abschiebungshaft
- § 62bAusreisegewahrsam
- § 62cErgänzende Vorbereitungshaft
- § 62dBestellung eines anwaltlichen Vertreters
- § 63Pflichten der Beförderungsunternehmer
- § 64Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer
- § 65Pflichten der Flughafenunternehmer
- § 66Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
- § 67Umfang der Kostenhaftung
- § 68Haftung für Lebensunterhalt
- § 68aÜbergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen
- § 69Gebühren
- § 70Verjährung
- § 71Zuständigkeit
- § 71aZuständigkeit und Unterrichtung
- § 72Beteiligungserfordernisse
- § 72aAbgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken
- § 73Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln
- § 73aUnterrichtung über die Erteilung von Visa
- § 73bÜberprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen
- § 73cZusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern
- § 74Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis
- § 74aDurchbeförderung von Ausländern
- § 75Aufgaben
- § 76[weggefallen]
- § 77Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen
- § 78Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
- § 78aVordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
- § 79Entscheidung über den Aufenthalt
- § 80Handlungsfähigkeit
- § 81Beantragung des Aufenthaltstitels
- § 81aBeschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 82Mitwirkung des Ausländers
- § 83Beschränkung der Anfechtbarkeit
- § 84Wirkungen von Widerspruch und Klage
- § 85Berechnung von Aufenthaltszeiten
- § 85aVerfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
- § 86Erhebung personenbezogener Daten
- § 86aErhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration
- § 87Übermittlungen an Ausländerbehörden
- § 88Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen
- § 88aVerarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
- § 89Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen
- § 90Übermittlungen durch Ausländerbehörden
- § 90aMitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden
- § 90bDatenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden
- § 90cDatenübermittlungen im Visumverfahren über das Auswärtige Amt
- § 91Speicherung und Löschung personenbezogener Daten
- § 91aDatenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes
- § 91bDatenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle
- § 91cInnergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG
- § 91dAuskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801
- § 91eGemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
- § 91fAuskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2021/1883 innerhalb der Europäischen Union
- § 91gAuskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU
- § 92Amt der Beauftragten
- § 93Aufgaben
- § 94Amtsbefugnisse
- § 95Strafvorschriften
- § 96Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet
- § 97Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen
- § 97aGeheimhaltungspflichten
- § 98Bußgeldvorschriften
- § 98aVergütung
- § 98bAusschluss von Subventionen
- § 98cAusschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 99Verordnungsermächtigung
- § 100Sprachliche Anpassung
- § 101Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte
- § 102Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung
- § 103Anwendung bisherigen Rechts
- § 104Übergangsregelungen
- § 104aAltfallregelung
- § 104bAufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
- § 104cChancen-Aufenthaltsrecht
- § 105Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
- § 105aBestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 105bÜbergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster
- § 105cÜberleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
- § 105dErmächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
- § 106Einschränkung von Grundrechten
- § 107Stadtstaatenklausel
- Anlage(zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b)
Verweise
in § 8 AufenthG
AufenthG Aufenthaltsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
(1) Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die zuständige Behörde dies bei einem seiner Zweckbestimmung nach nur vorübergehenden Aufenthalt bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen hat.
(3) Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist. Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen. War oder ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, solange er den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder noch nicht den Nachweis erbracht hat, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
(4) Absatz 3 ist nicht anzuwenden auf die Verlängerung einer nach § 25 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 erteilten Aufenthaltserlaubnis.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
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Notizen
zu § 8 AufenthG
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