Abschnitt 4: Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
Unterabschnitt 1: Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
Abschnitt 2: Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat