Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes§ 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten und sicherheitsempfindliche Stellen§ 3 Betroffener Personenkreis§ 4 Zuständigkeit§ 5 Geheim- und Sabotageschutzbeauftragte§ 6 Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen§ 7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse§ 8 Einwilligung in die Sicherheitsüberprüfung
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
Verfahren
§ 14 Sicherheitserklärung§ 15 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten und Überprüfungszeitraum§ 16 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung§ 17 Rechte der betroffenen oder mitbetroffenen Person§ 18 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit§ 19 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle§ 20 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung§ 21 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
Akten über die Sicherheitsüberprüfung und Datenverarbeitung
Sonderregelungen für den personellen Geheim- und Sabotageschutz
§ 28 Anwendungsbereich§ 29 Zuständigkeit§ 30 Sicherheitserklärung§ 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse§ 32 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung§ 33 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse§ 34 Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle§ 35 Datenverarbeitung in Dateien nichtöffentlicher Stellen
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
§ 36 Anzeigepflicht und Reisebeschränkungen§ 37 Allgemeine Verwaltungsvorschriften§ 38 Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften bei der Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen§ 39 Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften bei der Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen§ 40 Unabhängige Datenschutzkontrolle§ 41 Verfahrensverzeichnis§ 42 Übergangsregelung§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten