SÜG NRW
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in § 43 SÜG NRW

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Sicherheitsüberprüfungsgesetz NRW

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. März 1995 (GV. NRW. S. 210) das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244) geändert worden ist, außer Kraft.
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