[Bay]KommZGGesetz über die kommunale Zusammenarbeit

Zweckverbände

1. Abschnitt: Bildung und grundsätzliche Bestimmungen

Art. 17 Beteiligte und AufgabenArt. 18 Bildung des ZweckverbandsArt. 19 Inhalt der VerbandssatzungArt. 20 Genehmigung der VerbandssatzungArt. 21 Amtliche Bekanntmachung der Verbandssatzung, Zeitpunkt des Entstehens des ZweckverbandsArt. 22 Übergang von Aufgaben und Befugnissen, Satzungs- und VerordnungsrechtArt. 23 DienstherrneigenschaftArt. 24 Amtliche Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen des ZweckverbandsArt. 25 WappenführungArt. 26 Anzuwendende VorschriftenArt. 27 AusgleichArt. 28 Pflichtverband

2. Abschnitt: Verfassung und Verwaltung

Art. 29 OrganeArt. 30 Rechtsstellung der Verbandsvorsitzenden sowie der übrigen Verbandsrätinnen und VerbandsräteArt. 31 Zusammensetzung der VerbandsversammlungArt. 32 Einberufung der Verbandsversammlung, ÖffentlichkeitArt. 33 Beschlüsse und Wahlen in der VerbandsversammlungArt. 33a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-ÜbertragungArt. 34 Zuständigkeit der VerbandsversammlungArt. 34a (aufgehoben)Art. 35 Wahl der VerbandsvorsitzendenArt. 36 Zuständigkeit der VerbandsvorsitzendenArt. 37 Form der Vertretung nach außenArt. 38 DienstkräfteArt. 39 Geschäftsstelle und Geschäftsleiter

3. Abschnitt: Verbandswirtschaft

Art. 40 Anzuwendende VorschriftenArt. 41 HaushaltssatzungArt. 42 Deckung des FinanzbedarfsArt. 43 Kassenverwaltung, Rechnungs- und Prüfungswesen

4. Abschnitt: Änderung der Verbandssatzung und Auflösung

Art. 44 Änderung der Verbandssatzung, Kündigung aus wichtigem GrundArt. 45 Wegfall von VerbandsmitgliedernArt. 46 AuflösungArt. 47 AbwicklungArt. 48 Genehmigung, Anzeige und Bekanntmachung

Übergangs- und Schlußvorschriften