FZVFahrzeug-Zulassungsverordnung

Internetbasierte Zulassung

§ 18 Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren

Unterabschnitt 1: Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden

§ 19 Portal§ 20 Antrag§ 21 Sicherheitscodes§ 22 Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung§ 23 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung

Unterabschnitt 2: Internetbasierte Außerbetriebsetzung

§ 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung§ 25 Außerbetriebsetzung

Unterabschnitt 3: Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel

§ 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen§ 27 Internetbasierte Erstzulassung§ 28 Internetbasierte Tageszulassung§ 29 Internetbasierte Wiederzulassung§ 30 Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung

Unterabschnitt 4: Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen

§ 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung§ 32 Vorläufiger Zulassungsnachweis

Unterabschnitt 5: Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt

§ 33 Großkundenschnittstelle§ 34 Registrierung als Großkunde§ 35 Identifizierungsmerkmal§ 36 Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde§ 37 Antragstellung über die Großkundenschnittstelle§ 38 Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten§ 39 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde§ 40 Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde

Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 75 Zuständigkeiten§ 76 Ausnahmen§ 77 Ordnungswidrigkeiten§ 78 Verweis auf technische Regelwerke§ 79 Übergangs- und AnwendungsbestimmungenAnlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4)Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der KennzeichenAnlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 6)Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler OrganisationenAnlage 3 (zu § 11 Absatz 4)Plakettenmuster für elektrisch betriebene FahrzeugeAnlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4)Ausgestaltung der KennzeichenAnlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7)Stempelplaketten und PlakettenträgerAnlage 6 (zu § 13 Absatz 1)Zulassungsbescheinigung Teil IAnlage 7 (zu § 13 Absatz 4)Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der BundeswehrAnlage 8 (zu § 14 Absatz 2)Zulassungsbescheinigung Teil IIAnlage 9 (zu § 17)VerwertungsnachweisAnlage 10 (zu § 22 Absatz 4)Verifizierung der PrüfzifferAnlage 11 (zu § 26 Absatz 3)Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte ZulassungsverfahrenAnlage 12 (zu § 37 Absatz 4)Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen GroßkundenschnittstelleAnlage 13 (zu § 41 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem KennzeichenAnlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1)Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit KurzzeitkennzeichenAnlage 15 (zu § 43 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem KennzeichenAnlage 16 (zu §§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und 49 Absatz 3)Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende HaftpflichtversicherungAnlage 17 (zu § 53 Absatz 1 Satz 6)Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige KraftfahrzeugeAnlage 18 (zu § 56 Absatz 2 Nummer 3)Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge