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Verweise
in Anlage 14 FZV

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Fahrzeug-Zulassungsverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 125 - 126)
Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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Quelle: BMJ
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