FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung
FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
(1) DIN-Normen, EN-Normen und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der DIN Media GmbH, Berlin, zu beziehen und bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
(2) RAL-Farben, auf die in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sind dem Farbregister RAL 840-HR entnommen. Das Farbregister wird vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Fränkische Straße 7, 53229 Bonn, herausgegeben und ist dort erhältlich.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Notizen
zu § 78 FZV
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