BDSGBundesdatenschutzgesetz

Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 1: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 1: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten§ 23 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen§ 24 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen§ 25 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
Abschnitt 2: Besondere Verarbeitungssituationen
§ 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses§ 27 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken§ 28 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken§ 29 Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten§ 30 Verbraucherkredite§ 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften

Kapitel 2: Rechte der betroffenen Person

§ 32 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person§ 33 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden§ 34 Auskunftsrecht der betroffenen Person§ 35 Recht auf Löschung§ 36 Widerspruchsrecht§ 37 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Kapitel 3: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen§ 39 Akkreditierung

Kapitel 4: Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen

§ 40 Aufsichtsbehörden der Länder

Kapitel 5: Sanktionen

§ 41 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren§ 42 Strafvorschriften§ 43 Bußgeldvorschriften

Kapitel 6: Rechtsbehelfe

§ 44 Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter

Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 45 Anwendungsbereich§ 46 Begriffsbestimmungen§ 47 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 48 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten§ 49 Verarbeitung zu anderen Zwecken§ 50 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken§ 51 Einwilligung§ 52 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen§ 53 Datengeheimnis§ 54 Automatisierte Einzelentscheidung

Kapitel 3: Rechte der betroffenen Person

§ 55 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen§ 56 Benachrichtigung betroffener Personen§ 57 Auskunftsrecht§ 58 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung§ 59 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person§ 60 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten§ 61 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit

Kapitel 4: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 62 Auftragsverarbeitung§ 63 Gemeinsam Verantwortliche§ 64 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung§ 65 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten§ 66 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten§ 67 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung§ 68 Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten§ 69 Anhörung der oder des Bundesbeauftragten§ 70 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten§ 71 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen§ 72 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen§ 73 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen§ 74 Verfahren bei Übermittlungen§ 75 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung§ 76 Protokollierung§ 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen

Kapitel 5: Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen

§ 78 Allgemeine Voraussetzungen§ 79 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien§ 80 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien§ 81 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten

Kapitel 6: Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 82 Gegenseitige Amtshilfe

Kapitel 7: Haftung und Sanktionen

§ 83 Schadensersatz und Entschädigung§ 84 Strafvorschriften