AUGAuslandsunterhaltsgesetz

Allgemeiner Teil

Abschnitt 1: Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften§ 3 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2: Zentrale Behörde

§ 4 Zentrale Behörde§ 5 Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde§ 6 Unterstützung durch das Jugendamt

Abschnitt 3: Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1: Ausgehende Ersuchen
§ 7 Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration§ 8 Inhalt und Form des Antrages§ 9 Umfang der Vorprüfung§ 10 Übersetzung des Antrages§ 11 Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde§ 12 Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland
Unterabschnitt 2: Eingehende Ersuchen
§ 13 Übersetzung des Antrages§ 14 Inhalt und Form des Antrages§ 15 Behandlung einer vorläufigen Entscheidung

Abschnitt 4: Datenerhebung durch die zentrale Behörde

§ 16 Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels§ 17 Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels§ 18 Benachrichtigung über die Datenerhebung§ 19 Übermittlung von Daten

Abschnitt 5: Verfahrenskostenhilfe

§ 20 Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe§ 21 Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG§ 22 Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Artikeln 14 bis 17 des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen§ 23 Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln§ 24 Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit

Abschnitt 6: Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

§ 25 Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 26 Örtliche Zuständigkeit§ 27 Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung§ 28 Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung§ 29 Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Abschnitt 1: Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 30 Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen§ 31 Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 32 Einstellung der Zwangsvollstreckung§ 33 Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch§ 34 Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels

Abschnitt 2: Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

§ 35 Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3: Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Unterabschnitt 1: Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
§ 36 Antragstellung§ 37 Zustellungsempfänger§ 38 Verfahren§ 39 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 40 Entscheidung§ 41 Vollstreckungsklausel§ 42 Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2: Beschwerde, Rechtsbeschwerde
§ 43 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist§ 44 (weggefallen)§ 45 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 46 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde§ 47 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde§ 48 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3: Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 49 Prüfung der Beschränkung§ 50 Sicherheitsleistung durch den Schuldner§ 51 Versteigerung beweglicher Sachen§ 52 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 53 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 54 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4: Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 55 Verfahren§ 56 Kostenentscheidung

Abschnitt 4: Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 57 Anwendung von Vorschriften§ 58 Anhörung§ 59 Beschwerdefrist§ 59a Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren§ 60 Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes
Unterabschnitt 2: Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
§ 60a Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens
Unterabschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
§ 61 Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung§ 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens
Unterabschnitt 4: Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988
§ 63 Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren

Abschnitt 5: Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

§ 64 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Kosten; Übergangsvorschriften

Abschnitt 1: Kosten

§ 76 Übersetzungen

Abschnitt 2: Übergangsvorschriften

§ 77 Übergangsvorschriften