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Verweise
in § 76 AUG

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Auslandsunterhaltsgesetz

ZivilrechtBürgerliches Recht

Familienrecht

Die Höhe der Vergütung für die von der zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.
Quelle: BMJ
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