AUG Auslandsunterhaltsgesetz
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Auslandsunterhaltsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Abweichend von § 59 gelten für das Beschwerdeverfahren die Fristen des Artikels 23 Absatz 6 des Haager Übereinkommens.
Quelle: BMJ
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