Allgemeine Vorschriften
1.: Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen
§ 1 Begriffsbestimmungen§ 1a Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute§ 1b Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen§ 2 Ausnahmen§ 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören§ 2b Rechtsform§ 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften§ 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften§ 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften§ 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat§ 3 Verbotene Geschäfte§ 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht2.: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung§ 6 Aufgaben§ 6a Besondere Aufgaben§ 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung§ 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen§ 6d Eigenmittelempfehlung§ 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung§ 7c (weggefallen)§ 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken§ 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen§ 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis§ 8b Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis§ 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute§ 8d (weggefallen)§ 8e Aufsichtskollegien§ 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen§ 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören§ 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden§ 9 VerschwiegenheitspflichtVorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
1.: Eigenmittel und Liquidität
§ 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung§ 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung§ 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung§ 10c Kapitalerhaltungspuffer§ 10d Antizyklischer Kapitalpuffer§ 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken§ 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute§ 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute§ 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute§ 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung§ 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote§ 11 Liquidität§ 12 Potentiell systemrelevante Institute§ 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen2.: Kreditgeschäft
§ 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung§§ 13a u. 13b (weggefallen)§ 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften§ 13d (weggefallen)§ 14 Millionenkredite§ 15 Organkredite§ 16 [aufgehoben]§ 17 Haftungsbestimmung§ 18 Kreditunterlagen§ 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung§ 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18§ 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14§§ 20a bis 20c (weggefallen)§ 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18§ 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite2a.: Refinanzierungsregister
§ 22a Registerführendes Unternehmen§ 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte§ 22c Refinanzierungsmittler§ 22d Refinanzierungsregister§ 22e Bestellung des Verwalters§ 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt§ 22g Aufgaben des Verwalters§ 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen§ 22i Vergütung des Verwalters§ 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister§ 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung§ 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens§ 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters§ 22n Rechtsstellung des Sachwalters§ 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr3.: Kundenrechte
§ 22p (weggefallen)4.: Werbung und Hinweispflichten der Institute
§ 23 Werbung§ 23a Sicherungseinrichtung5.: Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Holdinggesellschaften
§ 24 Anzeigen§ 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen§ 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung§ 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung§ 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung§ 25c Geschäftsleiter§ 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan§ 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern§ 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung5a.: Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
§ 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr§ 25h Interne Sicherungsmaßnahmen§ 25i Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld§ 25j Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung§ 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten§ 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften§ 25m Verbotene Geschäfte5b.: Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
§ 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten5c.: Offenlegung
§ 26a Offenlegung durch die Institute5d.: Besondere Pflichten bei qualifizierter Kryptoverwahrung
§ 26b Vermögenstrennung6.: Prüfung und Prüferbestellung
§ 27 [aufgehoben]§ 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers§ 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten7.: Befreiungen
§ 31 Befreiungen; VerordnungsermächtigungVorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
1.: Zulassung zum Geschäftsbetrieb
§ 32 Erlaubnis§ 33 Versagung der Erlaubnis§ 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union§ 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums§ 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall§ 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis§ 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans§ 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen§ 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte§ 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung2.: Bezeichnungsschutz
§ 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"§ 40 Bezeichnung "Sparkasse"§ 41 Ausnahmen§ 42 Entscheidung der Bundesanstalt§ 43 Registervorschriften3.: Auskünfte und Prüfungen
§ 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen§ 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen§ 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen§ 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen4.: Maßnahmen in besonderen Fällen
§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität§ 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften§ 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln§ 45c Sonderbeauftragter§ 46 Maßnahmen bei Gefahr§ 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings§ 46b Insolvenzantrag§ 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen§ 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen§ 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums§ 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge§ 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs§ 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs§ 46i Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung§ 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014§ 47a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554§ 48 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/24024a.: Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
§§ 48a bis 48s (weggefallen)§ 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken§ 48u Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung5.: Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
§ 49 Sofortige Vollziehbarkeit§ 50 [weggefallen]§ 51 Umlage und KostenBesondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
Sondervorschriften
§ 52 Sonderaufsicht§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung§ 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
1.: Zentrale Gegenparteien
§ 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen§ 53f Aufsichtskollegien§ 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien§ 53h Liquidität§ 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012§ 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung§ 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen§ 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln§ 53m Inhalt des Zulassungsantrags§ 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei2.: Zentralverwahrer
§ 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht§ 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014§ 53q Eigentumsrechte an ZentralverwahrernDLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis§ 54a Strafvorschriften§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite§ 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite§ 56 Bußgeldvorschriften§ 57 Bußgeldvorschriften§ 58 (weggefallen)§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen§ 60 Zuständige Verwaltungsbehörde§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen§ 60b Bekanntmachung von Maßnahmen§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011, die Verordnung (EU) 2017/2402 oder die Verordnung (EU) 2022/2554§ 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute§ 62 Überleitungsbestimmungen§ 63 [gegenstandslos]§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet§ 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost§ 64a Übergangsvorschrift zum Risikoreduzierungsgesetz§ 64b Übergangsvorschrift zu § 24 Absatz 1d§ 64c (weggefallen)§ 64d (weggefallen)§ 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen§ 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz§ 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz§ 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie§ 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz§ 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009§ 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung§ 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz§ 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts§ 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz§ 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz§ 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz§ 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz§§ 64s bis 64u (weggefallen)§ 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz§ 64w (weggefallen)§ 64x Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz§ 64y (weggefallen)§ 65 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren§ 65a Übergangsvorschrift zum FinanzmarktdigitalisierungsgesetzAnhang I Informationsbogen für den Einleger