27. BImSchVVerordnung über Anlagen zur Feuerbestattung

Anwendungsbereich

Begriffsbestimmung

Emissionsgrenzwerte

Ableitbedingungen für Abgase

Kontinuierliche Messungen

Beurteilung und Berichte von kontinuierlichen Messungen

Einzelmessungen

Beurteilung und Berichte von Einzelmessungen

Übergangsregelung

Zulassung von Ausnahmen

Weitergehende Anforderungen

Ordnungswidrigkeiten

Bestimmung der Massenkonzentration von Gesamtstaub und und Gesamtkohlenstoff nach § 4 Nr. 2

Bestimmung der Massenkonzentration von Dioxinen und Furanen nach § 4 Nr. 3