Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
Datenbestand des Waffenregisters
Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
§ 8 Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde§ 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden§ 10 Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten§ 11 Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde§ 12 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
Datenübermittlung der Registerbehörde
§ 13 Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind§ 14 Form des Übermittlungsersuchens§ 15 Inhalt des Übermittlungsersuchens§ 16 Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle§ 17 Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen§ 18 Zulässigkeit der Datenübermittlung§ 19 Gruppenauskunft§ 20 Datenabruf im automatisierten Verfahren§ 21 Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren§ 22 Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden§ 23 Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten§ 24 Datenübermittlung für statistische Zwecke§ 25 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung§ 26 Zweckänderung bei der Datenverarbeitung