WaffRG Waffenregistergesetz
WaffRG
Waffenregistergesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht
Waffenrecht
Ein Übermittlungsersuchen an die Registerbehörde ist schriftlich oder elektronisch zu stellen.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Waffenrecht
Notizen
zu § 14 WaffRG
Keine Notizen vorhanden.