MG NRWMeldegesetz NRW

Meldebehörden

Verarbeiten von Daten

Anbieten von Daten an Archive

Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen

Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

(weggefallen)

Verfahren des automatisierten Abrufs durch Behörden

Melderegisterauskunft nach § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes

Portale in nicht öffentlich-rechtlicher Form

Ordnungswidrigkeiten

Verordnungsermächtigungen

Verwaltungsvorschriften