MG NRW Meldegesetz NRW
MG NRW
Meldegesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. besonderes Verwaltungsrecht
Meldebehörden sind die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.
Quelle: Justizportal NRW
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Sonst. besonderes Verwaltungsrecht
Notizen
zu § 1 MG NRW
Keine Notizen vorhanden.