Allgemeine Bestimmungen
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
§ 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen§ 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme§ 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger§ 7c Kohleersatzbonus§ 7d (weggefallen)§ 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen§ 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom§ 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme§ 8c Ausschreibungsvolumen§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung§ 13a Registrierung von KWK-Anlagen§ 13b Rückforderung
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
Sonstige Vorschriften
§ 30 Vorschriften für Prüfungen§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung§ 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle§ 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur§ 32 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten§ 32a Clearingstelle§ 33 Verordnungsermächtigungen§ 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen§ 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme§ 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen