KWKG Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
KWKG
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.
Quelle: BMJ
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zu Energie- & Umweltrecht
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