EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Abschnitt 1: Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Art. 1 Gegenstand und GeltungsbereichArt. 2 BegriffsbestimmungenAbschnitt 2: Rechtlicher Status von Produkten und Beratung
Art. 3 Rechtlicher Status eines ProduktsArt. 4 Genetische Informationen, Beratung und Einwilligung nach AufklärungBEREITSTELLUNG AUF DEM MARKT UND INBETRIEBNAHME VON PRODUKTEN, PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE, CE-KENNZEICHNUNG, FREIER VERKEHR
Art. 5 Inverkehrbringen und InbetriebnahmeArt. 6 FernabsatzArt. 7 AngabenArt. 8 Anwendung harmonisierter NormenArt. 9 Gemeinsame SpezifikationenArt. 10 Allgemeine Pflichten der HerstellerArt. 11 BevollmächtigterArt. 12 Wechsel des BevollmächtigtenArt. 13 Allgemeine Pflichten der ImporteureArt. 14 Allgemeine Pflichten der HändlerArt. 15 Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche PersonArt. 16 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler oder andere Personen geltenArt. 17 EU-KonformitätserklärungArt. 18 CE-KonformitätskennzeichnungArt. 19 Produkte für besondere ZweckeArt. 20 Teile und KomponentenArt. 21 Freier Verkehr
IDENTIFIZIERUNG UND RÜCKVERFOLGBARKEIT VON PRODUKTEN, REGISTRIERUNG VON PRODUKTEN UND WIRTSCHAFTSAKTEUREN, KURZBERICHT ÜBER SICHERHEIT UND KLINISCHE LEISTUNG, EUROPÄISCHE DATENBANK FÜR MEDIZINPRODUKTE
Art. 22 Identifizierung innerhalb der LieferketteArt. 23 Nomenklatur für MedizinprodukteArt. 24 System zur eindeutigen ProduktidentifikationArt. 25 UDI-DatenbankArt. 26 Registrierung von ProduktenArt. 27 Elektronisches System für die Registrierung von WirtschaftsakteurenArt. 28 Registrierung der Hersteller, der Bevollmächtigten und der ImporteureArt. 29 Kurzbericht über Sicherheit und LeistungArt. 30 Europäische Datenbank für Medizinprodukte
BENANNTE STELLEN
Art. 31 Für Benannte Stellen zuständige BehördenArt. 32 Anforderungen an Benannte StellenArt. 33 Zweigstellen und UnterauftragnehmerArt. 34 Antrag von Konformitätsbewertungsstellen auf BenennungArt. 35 Bewertung des AntragsArt. 36 Ernennung der Sachverständigen für die gemeinsame Bewertung der NotifizierungsanträgeArt. 37 SprachenregelungArt. 38 Benennungs- und NotifizierungsverfahrenArt. 39 Kennnummern und Verzeichnis Benannter StellenArt. 40 Überwachung und Neubewertung der Benannten StellenArt. 41 Überprüfung der von der Benannten Stelle vorgenommenen Bewertung der technischen Dokumentation und der Dokumentation der LeistungsbewertungArt. 42 Änderungen der Benennung und NotifizierungArt. 43 Anfechtung der Kompetenz Benannter StellenArt. 44 Gegenseitige Begutachtung und Erfahrungsaustausch zwischen für Benannte Stellen zuständigen BehördenArt. 45 Koordinierung der Benannten StellenArt. 46 Liste der Standardgebühren
KLASSIFIZIERUNG UND KONFORMITÄTSBEWERTUNG
Abschnitt 1: Klassifizierung
Art. 47 Klassifizierung von ProduktenAbschnitt 2: Konformitätsbewertung
Art. 48 KonformitätsbewertungsverfahrenArt. 49 Mitwirkung der Benannten Stellen an KonformitätsbewertungsverfahrenArt. 50 Mechanismus zur Kontrolle der Konformitätsbewertungen von Produkten der Klasse DArt. 51 KonformitätsbescheinigungenArt. 52 Elektronisches System für Benannte Stellen und KonformitätsbescheinigungenArt. 53 Freiwilliger Wechsel der Benannten StelleArt. 54 Ausnahme von den KonformitätsbewertungsverfahrenArt. 55 FreiverkaufszertifikateKLINISCHER NACHWEIS, LEISTUNGSBEWERTUNG UND LEISTUNGSSTUDIEN
Art. 56 Leistungsbewertung und klinischer NachweisArt. 57 Allgemeine Anforderungen an LeistungsstudienArt. 58 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte LeistungsstudienArt. 59 Einwilligung nach AufklärungArt. 60 Leistungsstudien mit nicht einwilligungsfähigen PrüfungsteilnehmernArt. 61 Leistungsstudien mit MinderjährigenArt. 62 Leistungsstudien mit schwangeren oder stillenden FrauenArt. 63 Zusätzliche nationale MaßnahmenArt. 64 Leistungsstudien in NotfällenArt. 65 SchadensersatzArt. 66 Antrag auf Genehmigung einer LeistungsstudieArt. 67 Bewertung durch die MitgliedstaatenArt. 68 Durchführung einer LeistungsstudieArt. 69 Elektronisches System für LeistungsstudienArt. 70 Leistungsstudien in Bezug auf Produkte, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfenArt. 71 Wesentliche Änderung einer LeistungsstudieArt. 72 Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Korrekturmaßnahmen und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über LeistungsstudienArt. 73 Informationspflichten des Sponsors am Ende oder bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer LeistungsstudieArt. 74 Koordiniertes Bewertungsverfahren für LeistungsstudienArt. 75 Überprüfung des koordinierten BewertungsverfahrensArt. 76 Aufzeichnung und Meldung der bei Leistungsstudien auftretenden unerwünschten EreignisseArt. 77 Durchführungsrechtsakte