IVDR In-vitro-Diagnostika-VO
IVDR
In-vitro-Diagnostika-VO
Spezialisierungen
Medizinrecht
Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung fest und treffen alle zu ihrer Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften und Maßnahmen bis zum 25. Februar 2022 mit und melden ihr unverzüglich jede spätere Änderung.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Medizinrecht
Notizen
zu Art. 106 IVDR
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