GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Art. 1 [Gründung der Europäischen Union; Grundlagen]Art. 2 [Grundlegende Werte]Art. 3 [Ziel der Union]Art. 4 [Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedsstaaten]Art. 5 [Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung; Subsidiaritätsgrundsatz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz]Art. 6 [Grundrechte-Charta und EMRK]Art. 7 [Verletzung fundamentaler Grundsätze durch einen Mitgliedstaat]Art. 8 [Nachbarschaftspolitik]
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DEMOKRATISCHEN GRUNDSÄTZE
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ORGANE
BESTIMMUNGEN ÜBER EINE VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION UND BESONDERE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK
KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION
Art. 21 [Grundsätze und Ziele europäischer Außenpolitik]Art. 22 [Strategische Interessen und Ziele]KAPITEL 2: BESONDERE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME AUßEN- UND SICHERHEITSPOLITIK
ABSCHNITT 1: GEMEINSAME BESTIMMUNGEN.
Art. 23 [Ausrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)]Art. 24 [Zuständigkeit; Verfahren; Pflichten der Mitgliedstaaten]Art. 25 [Handlungsformen]Art. 26 [Ziele und allgemeine Leitlinien; Beschlüsse]Art. 27 [Hoher Vertreter; Europäischer Auswärtiger Dienst]Art. 28 [Operatives Vorgehen der Union]Art. 29 [Standpunkte der Union]Art. 30 [Initiativ- und Vorschlagsrecht; Eilentscheidungen des Rates]Art. 31 [Verfahren der Beschlussfassung]Art. 32 [Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rat im Bereich der GASP]Art. 33 [Sonderbeauftragter]Art. 34 [Koordiniertes Auftreten auf internationaler Ebene; Unterrichtungspflicht der Sicherheitsratsmitglieder]Art. 35 [Abstimmung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen; diplomatischer Schutz]Art. 36 [Beteiligung des Europäischen Parlaments im Bereich der GASP]Art. 37 [Internationale Übereinkünfte]Art. 38 [Politisches und sicherheitspolitisches Komitee]Art. 39 [Datenschutz]Art. 40 [Kompetenzverteilung im Bereich der GASP]Art. 41 [Finanzierung der GASP]ABSCHNITT 2: BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Art. 42 [Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP); Europäische Verteidigungsagentur; Beistandsklausel]Art. 43 [Missionen der GSVP]Art. 44 [Gegenstand der Missionen der GSVP]Art. 45 [Europäische Verteidigungsagentur]Art. 46 [Ständige Strukturierte Zusammenarbeit]SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 47 [Rechtspersönlichkeit und Völkerrechtssubjektivität der Union]Art. 48 [Änderung der Verträge]Art. 49 [Beitritt zur Union]Art. 50 [Austritt aus der Union]Art. 51 [Protokolle, Anhänge]Art. 52 [Geltungsbereich]Art. 53 [Geltungsdauer]Art. 54 [Ratifikation]Art. 55 [Verbindliche Vertragsfassungen; Übersetzungen]