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in Art. 33 EUV

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Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union

Der Rat kann auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen. Der Sonderbeauftragte übt sein Mandat unter der Verantwortung des Hohen Vertreters aus.
Quelle: EURLEX
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