EUV Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union
EUV
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union
Öffentliches Recht
Europarecht
Der Rat kann auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen. Der Sonderbeauftragte übt sein Mandat unter der Verantwortung des Hohen Vertreters aus.
Quelle: EURLEX
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zu Europarecht
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zu Art. 33 EUV
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