EUV Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union
EUV
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union
Öffentliches Recht
Europarecht
Dieser Vertrag gilt auf unbegrenzte Zeit.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Europarecht
Notizen
zu Art. 53 EUV
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