SolvVSolvabilitätsverordnung

Nähere Bestimmungen zu den Eigenmittelanforderungen für Institute und Gruppen

Kapitel 1: Interne Ansätze

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Prüfungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen§ 4 Maßnahmen bei Mängeln bei der Risikoerfassung oder der Nichteinhaltung der Anforderungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen§ 5 Berechnungen und Meldungen für das aufsichtliche Benchmarking bei der Anwendung interner Ansätze§ 6 Aufsichtliches Benchmarking interner Ansätze
Abschnitt 2: Ergänzende Regelungen zum IRB-Ansatz
§ 7 IRB-Ansatz-Eignungsprüfungen für interne Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle§ 8 Zeitraum für die Umsetzung des IRB-Ansatzes§ 9 Anforderungen an die Umsetzung des IRB-Ansatzes§ 10 IRB-Ansatz-Schwellen; aufsichtlicher Referenzpunkt§ 11 Berechnung des Abdeckungsgrads§ 12 Im Zähler für den Abdeckungsgrad zu berücksichtigende IRB-Ansatz-Positionen§ 13 Im Nenner für den Abdeckungsgrad zu berücksichtigende Positionen; Grundgesamtheit für den Abdeckungsgrad§ 14 Auslaufender Geschäftsbereich; Neugeschäft; zu berücksichtigendes Bestandsgeschäft§ 15 Dauerhafte Ausnahme von der Anwendung des IRB-Ansatzes für steuererhebende Kirchen und Religionsgesellschaften§ 16 Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug§ 17 Berücksichtigungsfähige Arten von Beteiligungen für die Ausnahme von der Anwendung des IRB-Ansatzes bis 31. Dezember 2017
Abschnitt 3: Ergänzende Regelungen zur IMM
§ 18 IMM-Eignungsprüfung
Abschnitt 4: Ergänzende Regelungen zu internen Einstufungsverfahren
§ 19 Eignungsprüfungen für interne Einstufungsverfahren
Abschnitt 5: Ergänzende Regelungen zu operationellen Risiken
§ 20 AMA-Eignungsprüfung
Abschnitt 6: Ergänzende Regelungen zu internen Modellen für Marktrisiken
§ 21 Interne Modelle-Eignungsprüfung

Kapitel 2: Vorgaben für die Bemessung des Beleihungswerts

§ 22 Vorgaben für die Bemessung des Beleihungswerts von Immobilien

Kapitel 3: Nähere Bestimmungen zu den Übergangsvorschriften für die Eigenmittelanforderungen

§ 23 Prozentsätze für die Kapitalquoten

Nähere Bestimmungen zur Ermittlung der Eigenmittel

Kapitel 1: Nähere Bestimmungen zu den Übergangsvorschriften für die Ermittlung der Eigenmittel

§ 24 Prozentsätze für die Berücksichtigung von in der Bilanz ausgewiesenen nicht realisierten Verlusten aus Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden§ 25 Prozentsätze für die Berücksichtigung von in der Bilanz ausgewiesenen nicht realisierten Gewinnen aus Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden§ 26 Prozentsätze für die Abzüge vom harten Kernkapital, zusätzlichen Kernkapital und Ergänzungskapital§ 27 Prozentsätze für die Anerkennung von nicht als Minderheitenbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital§ 28 Faktoren für die Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen und qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital sowie Ergänzungskapital§ 29 Prozentsätze für Abzüge nach den Artikeln 32 bis 36, 56 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013§ 30 Prozentsatz für die Anpassung nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 49 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013§ 31 Prozentsätze für die Begrenzung der unter Bestandsschutz fallenden Instrumente des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals und Ergänzungskapitals nach Artikel 484 Absatz 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Kapitel 2: Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Gruppen

§ 32 Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Anwendung des Verfahrens nach § 10a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes