Anwendungsbereich
Auslieferung an das Ausland
§ 2 Grundsatz§ 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung§ 4 Akzessorische Auslieferung§ 5 Gegenseitigkeit§ 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung§ 7 Militärische Straftaten§ 8 Todesstrafe§ 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit§ 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen§ 10 Auslieferungsunterlagen§ 11 Spezialität§ 12 Bewilligung der Auslieferung§ 13 Sachliche Zuständigkeit§ 14 Örtliche Zuständigkeit§ 15 Auslieferungshaft§ 16 Vorläufige Auslieferungshaft§ 17 Auslieferungshaftbefehl§ 18 Fahndungsmaßnahmen§ 19 Vorläufige Festnahme§ 20 Bekanntgabe§ 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls§ 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme§ 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten§ 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls§ 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls§ 26 Haftprüfung§ 27 Vollzug der Haft§ 28 Vernehmung des Verfolgten§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung§ 30 Vorbereitung der Entscheidung§ 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung§ 32 Entscheidung über die Zulässigkeit§ 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit§ 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung§ 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung§ 36 Weiterlieferung§ 37 Vorübergehende Auslieferung§ 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren§ 39 Beschlagnahme und Durchsuchung§ 40 Rechtsbeistand§ 41 Vereinfachte Auslieferung§ 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
Durchlieferung
Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
§ 48 Grundsatz§ 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 50 Sachliche Zuständigkeit§ 51 Örtliche Zuständigkeit§ 52 Vorbereitung der Entscheidung§ 53 Rechtsbeistand§ 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen§ 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit§ 56 Bewilligung der Rechtshilfe§ 56a Entschädigung der verletzten Person§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens§ 57 Vollstreckung§ 57a Kosten der Vollstreckung§ 58 Sicherung der Vollstreckung
Sonstige Rechtshilfe
§ 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe§ 60 Leistung der Rechtshilfe§ 61 Gerichtliche Entscheidung§ 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen§ 61c Audiovisuelle Vernehmung§ 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein
ausländisches Verfahren§ 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren§ 64 Durchbeförderung von Zeugen§ 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung§ 66 Herausgabe von Gegenständen§ 67 Beschlagnahme und Durchsuchung§ 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
Ausgehende Ersuchen
§ 68 Rücklieferung§ 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren§ 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches
Verfahren§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens§ 72 Bedingungen
Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 73 Grenze der Rechtshilfe§ 74 Zuständigkeit des Bundes§ 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen§ 75 Kosten§ 76 Gegenseitigkeitszusicherung§ 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung§ 77b VerordnungsermächtigungAbschnitt 2: Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr
§ 77c Anwendungsbereich§ 77d Übermittlung personenbezogener Daten§ 77e Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle§ 77f Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses§ 77g Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten§ 77h Verwendung von übermittelten personenbezogenen DatenAuslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 78 Vorrang des Achten Teils§ 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; VorabentscheidungAbschnitt 2: Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger§ 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung§ 82 Nichtanwendung von Vorschriften§ 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 83a Auslieferungsunterlagen§ 83b Bewilligungshindernisse§ 83c Verfahren und Fristen§ 83d Entlassung des Verfolgten§ 83e Vernehmung des VerfolgtenAbschnitt 3: Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83f Durchlieferung§ 83g Beförderung auf dem LuftwegAbschnitt 4: Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83h Spezialität§ 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen§ 83j RechtsbeistandVollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1: Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1: Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 84c Unterlagen§ 84d Bewilligungshindernisse§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung§ 84f Gerichtliches Verfahren§ 84g Gerichtliche Entscheidung§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung§ 84i Spezialität§ 84j Sicherung der Vollstreckung§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung§ 84m Durchbeförderungsverfahren§ 84n Durchbeförderung auf dem LuftwegUnterabschnitt 2: Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung§ 85a Gerichtliches Verfahren§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren§ 85f Sicherung der weiteren VollstreckungAbschnitt 2: Geldsanktionen
Unterabschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 86 VorrangUnterabschnitt 2: Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz§ 87a Vollstreckungsunterlagen§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung§ 87e Rechtsbeistand§ 87f Bewilligung der Vollstreckung§ 87g Gerichtliches Verfahren§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung§ 87j Rechtsbeschwerde§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister§ 87n Vollstreckung§ 87o Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3Unterabschnitt 3: Ausgehende Ersuchen
§ 87p Grundsatz§ 87q Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der VerjährungAbschnitt 3: Einziehung
§ 88 Grundsatz§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 88b Unterlagen§ 88c Ablehnungsgründe§ 88d Verfahren§ 88e Vollstreckung§ 88f Aufteilung der Erträge§ 89 Sicherstellungsmaßnahmen§ 90 Ausgehende ErsuchenAbschnitt 4: Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1: Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 90d Unterlagen§ 90e Bewilligungshindernisse§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung§ 90g Gerichtliches Verfahren§ 90h Gerichtliche Entscheidung§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung§ 90k Überwachung der verurteilten PersonUnterabschnitt 2: Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person§ 90n Inländisches VollstreckungsverfahrenAbschnitt 5: Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
§ 90o Grundsatz§ 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 90q Unterlagen§ 90r Bewilligungshindernisse§ 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung§ 90t Gerichtliches Verfahren§ 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung§ 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung§ 90w Durchführung der Überwachung§ 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen§ 90y Abgabe der Überwachung§ 90z Rücknahme der ÜberwachungsabgabeSonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 91 Vorrang des Zehnten TeilsAbschnitt 2: Europäische Ermittlungsanordnung
§ 91a Grundsatz§ 91b Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 91c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe§ 91d Unterlagen§ 91e Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung§ 91f Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen§ 91g Fristen§ 91h Erledigung des Ersuchens§ 91i Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln§ 91j Ausgehende ErsuchenAbschnitt 3: Besondere Formen der Rechtshilfe
§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 92a Inhalt des Ersuchens§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten§ 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen§ 92d Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung§ 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung§ 95 Sicherungsunterlagen§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von SicherstellungsmaßnahmenDurchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen
Schlussvorschriften
§ 100 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung§ 101 Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen§ 102 Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen§ 103 Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe§ 104 Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland§ 105 Ausgleich von Schäden§ 106 Einschränkung von Grundrechten