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0-9
BORA
Berufsordnung für Rechtsanwälte
Freiheit der Berufsausübung
§ 1 Freiheit der Advokatur
Pflichten bei der Berufsausübung
Erster Abschnitt
:
Allgemeine Berufs- und Grundpflichten
§ 2 Verschwiegenheit
§ 3 Interessenwiderstreit
§ 4 Fremdgelder und andere Vermögenswerte
§ 5 Kanzlei, weitere Kanzlei und Zweigstelle
§ 5a Kenntnisse im Berufsrecht
Zweiter Abschnitt
:
Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung
§ 6 Werbung
§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
§ 7a Mediation
§ 8 Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit
§ 9 Kurzbezeichnungen
§ 10 Briefbögen
Dritter Abschnitt
:
Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats
§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung der Mandantschaft
§ 12 Umgehungsverbot
§ 13 (aufgehoben)
§ 14 Zustellungen
§ 15 Mandatswechsel
§ 16 Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe
§ 16a Ablehnung der Beratungshilfe
§ 17 Zurückbehaltung von Handakten
§ 18 Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Vierter Abschnitt
:
Besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden
§ 19 Akteneinsicht
§ 20 Berufstracht
Fünfter Abschnitt
:
Besondere Berufspflichten bei Vereinbarung und Abrechnung von Gebühren
§ 21 Vergütungsvereinbarung
§ 22 Gebühren- und Honorarteilung
§ 23 Abrechnungsverhalten
Sechster Abschnitt
:
Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitenden
§ 24 (aufgehoben)
§ 25 Beanstandungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
§ 26 Beschäftigung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie anderen Mitarbeitenden
§ 27 Beteiligung Dritter
§ 28 Ausbildungsverhältnisse
Siebter Abschnitt
:
Besondere Berufspflichten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
§ 29 (aufgehoben)
§ 29a Zwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
§ 29b Einschaltung ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Achter Abschnitt
:
Besondere Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit
§ 30 Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit
§ 31 Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts
§ 32 Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung
§ 33 (aufgehoben)
Neunter Abschnitt
:
Anwendungsbereich
§ 34 Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Schlussbestimmungen
§ 35 Inkrafttreten
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