Grundsatz
Förderungsfähige Ausbildung
Persönliche Voraussetzungen
Leistungen
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung§ 12 Bedarf für Schüler§ 13 Bedarf für Studierende§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag§ 14 Bedarf für Praktikanten§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)§ 15 Förderungsdauer§ 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung§ 16 Förderungsdauer im Ausland§ 17 Förderungsarten§ 18 Darlehensbedingungen§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung§ 18b Teilerlass des Darlehens§ 18c Bankdarlehen§ 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau§ 19 Aufrechnung§ 20 Rückzahlungspflicht
Einkommensanrechnung
§ 21 Einkommensbegriff§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
Vermögensanrechnung
Vorausleistung und Anspruchsübergang
Organisation
Verfahren
§ 45 Örtliche Zuständigkeit§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit§ 46 Antrag§ 47 Auskunftspflichten§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland§ 50 Bescheid§ 51 Zahlweise§ 52 (weggefallen)§ 53 Änderung des Bescheides§ 54 Rechtsweg§ 55 Statistik
Studienstarthilfe
Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58 Ordnungswidrigkeiten§ 59 Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht§ 61 Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung§ 62 (weggefallen)§ 63 (weggefallen)§ 64 (weggefallen)§ 65 Weitergeltende Vorschriften§ 66 (weggefallen)§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung§ 66b Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft§ 67 (weggefallen)§ 68 Inkrafttreten