Allgemeiner Teil
Abschnitt 1: Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften§ 3 BegriffsbestimmungenAbschnitt 2: Zentrale Behörde
§ 4 Zentrale Behörde§ 5 Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde§ 6 Unterstützung durch das JugendamtAbschnitt 3: Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen
Unterabschnitt 1: Ausgehende Ersuchen
§ 7 Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration§ 8 Inhalt und Form des Antrages§ 9 Umfang der Vorprüfung§ 10 Übersetzung des Antrages§ 11 Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde§ 12 Registrierung eines bestehenden Titels im AuslandUnterabschnitt 2: Eingehende Ersuchen
§ 13 Übersetzung des Antrages§ 14 Inhalt und Form des Antrages§ 15 Behandlung einer vorläufigen EntscheidungAbschnitt 4: Datenerhebung durch die zentrale Behörde
§ 16 Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels§ 17 Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels§ 18 Benachrichtigung über die Datenerhebung§ 19 Übermittlung von DatenAbschnitt 5: Verfahrenskostenhilfe
§ 20 Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe§ 21 Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG§ 22 Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Artikeln 14 bis 17 des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen§ 23 Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln§ 24 Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher GegenseitigkeitAbschnitt 6: Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration
§ 25 Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 26 Örtliche Zuständigkeit§ 27 Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung§ 28 Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung§ 29 Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
Abschnitt 1: Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 30 Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen§ 31 Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 32 Einstellung der Zwangsvollstreckung§ 33 Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch§ 34 Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen TitelsAbschnitt 2: Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
§ 35 Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; VerordnungsermächtigungAbschnitt 3: Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union
Unterabschnitt 1: Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
§ 36 Antragstellung§ 37 Zustellungsempfänger§ 38 Verfahren§ 39 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 40 Entscheidung§ 41 Vollstreckungsklausel§ 42 Bekanntgabe der EntscheidungUnterabschnitt 2: Beschwerde, Rechtsbeschwerde
§ 43 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist§ 44 (weggefallen)§ 45 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 46 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde§ 47 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde§ 48 Verfahren und Entscheidung über die RechtsbeschwerdeUnterabschnitt 3: Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 49 Prüfung der Beschränkung§ 50 Sicherheitsleistung durch den Schuldner§ 51 Versteigerung beweglicher Sachen§ 52 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 53 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 54 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen ZwangsvollstreckungUnterabschnitt 4: Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 55 Verfahren§ 56 KostenentscheidungAbschnitt 4: Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen
Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 57 Anwendung von Vorschriften§ 58 Anhörung§ 59 Beschwerdefrist§ 59a Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren§ 60 Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft GesetzesUnterabschnitt 2: Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
§ 60a Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager ÜbereinkommensUnterabschnitt 3: Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
§ 61 Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung§ 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager ÜbereinkommensUnterabschnitt 4: Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988
§ 63 Sonderregelungen für das BeschwerdeverfahrenAbschnitt 5: Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit
§ 64 Vollstreckbarkeit ausländischer TitelVollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz
Abschnitt 1: Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren
§ 65 Vollstreckung§ 66 Vollstreckungsabwehrantrag§ 67 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat§ 68 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt istAbschnitt 2: Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
§ 69 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter VollstreckungEntscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
§ 70 Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009§ 71 Bescheinigungen zu inländischen Titeln§ 72 Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland§ 73 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland§ 74 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland§ 75 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland