Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1: Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung§ 5 Feststellung der UVP-Pflicht§ 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben§ 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben§ 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko§ 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben§ 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben§ 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist§ 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben§ 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben§ 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen§ 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577§ 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau§ 14d Bau von Radwegen an BundesstraßenAbschnitt 2: Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen§ 16 UVP-Bericht§ 17 Beteiligung anderer Behörden§ 18 Beteiligung der Öffentlichkeit§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung§ 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit§ 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens§ 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum§ 24 Zusammenfassende Darstellung§ 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung§ 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens§ 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids§ 28 ÜberwachungAbschnitt 3: Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
§ 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen§ 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen§ 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde§ 32 Verbundene PrüfverfahrenStrategische Umweltprüfung
Abschnitt 1: Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 33 Strategische Umweltprüfung§ 34 Feststellung der SUP-Pflicht§ 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall§ 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung§ 37 Ausnahmen von der SUP-PflichtAbschnitt 2: Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP§ 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens§ 40 Umweltbericht§ 41 Beteiligung anderer Behörden§ 42 Beteiligung der Öffentlichkeit§ 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung§ 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms§ 45 Überwachung§ 46 Verbundene PrüfverfahrenBesondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
Abschnitt 1: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 54 Benachrichtigung eines anderen Staates§ 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben§ 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben§ 57 Übermittlung des Bescheids§ 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben§ 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen VorhabenAbschnitt 2: Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
§ 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen§ 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen§ 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen§ 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und ProgrammenAbschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften
§ 64 Völkerrechtliche VerpflichtungenVorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
Schlussvorschriften
§ 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren§ 72 Vermeidung von Interessenkonflikten§ 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission§ 74 ÜbergangsvorschriftAnlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der VorprüfungAnlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer UmweltverträglichkeitsprüfungAnlage 4 Angaben des UVP-Berichts für die UmweltverträglichkeitsprüfungAnlage 5 Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme“Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung