UVPG
Verweise
in § 64 UVPG

UVPG  
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Weitergehende Regelungen zur Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen von Bund und Ländern bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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