Verweise
in § 64 UVPG
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Weitergehende Regelungen zur Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen von Bund und Ländern bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Energie- & Umweltrecht
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