StVGStraßenverkehrsgesetz

Fahrzeugregister

§ 31 Registerführung und Registerbehörden§ 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister§ 33 Inhalt der Fahrzeugregister§ 34 Erhebung der Daten§ 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten§ 36 Abruf im automatisierten Verfahren§ 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt§ 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes§ 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§ 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§ 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413§ 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission§ 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke§ 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke§ 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke§ 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen§ 39a Auskunft über Daten§ 40 Übermittlung sonstiger Daten§ 41 Übermittlungssperren§ 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern§ 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger§ 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern§ 45 Anonymisierte Daten§ 46 [weggefallen]§ 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften