StVG
Verweise
in § 12b StVG

StVG  
Straßenverkehrsgesetz

Spezialisierungen

Straßenverkehrsrecht

Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.
Quelle: BMJ
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