Organisation der Polizei
Örtliche Zuständigkeit
§ 7 Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen§ 8 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Nordrhein-Westfalens§ 9 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes, Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes sowie von Angehörigen des Polizeidienstes anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen
Sachliche Zuständigkeit
§ 10 Allgemeine sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden§ 11 Sachliche Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden§ 12 Autobahnpolizei§ 13 Sachliche Zuständigkeit des Landeskriminalamts§ 13a Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste§ 13b Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei§ 14 Außerordentliche Zuständigkeit