Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
§ 1 Gesetzgebungsauftrag§ 1a Haushaltswirtschaft
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
§ 2 Bedeutung des Haushaltsplans§ 3 Wirkungen des Haushaltsplans§ 4 Haushaltsjahr§ 5 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen§ 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung§ 6a Budgetierung§ 7 Grundsatz der Gesamtdeckung§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik§ 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des BundesAbschnitt II: Aufstellung des Haushaltsplans
§ 8 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip§ 9 Geltungsdauer der Haushaltspläne§ 10 Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan§ 11 Übersichten zum Haushaltsplan§ 12 Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen§ 13 Kreditermächtigungen§ 14 Zuwendungen§ 15 Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit§ 16 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben§ 17 Fehlbetrag§ 18 Betriebe, SondervermögenAbschnitt III: Ausführung des Haushaltsplans
§ 19 Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans§ 20 Bruttonachweis, Einzelnachweis§ 21 (weggefallen)§ 22 Verpflichtungsermächtigungen§ 23 Gewährleistungen, Kreditzusagen§ 24 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung§ 25 Haushaltswirtschaftliche Sperre§ 26 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen§ 27 Sachliche und zeitliche Bindung§ 28 Personalwirtschaftliche Grundsätze§ 29 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben§ 30 Öffentliche Aufträge§ 31 Änderung von Verträgen, Veränderung von AnsprüchenAbschnitt IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 32 Zahlungen§ 33 Buchführung, Belegpflicht§ 33a (weggefallen)§ 34 Buchung nach Haushaltsjahren§ 35 Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung§ 36 Abschluß der Bücher§ 37 Rechnungslegung§ 38 Gliederung der Haushaltsrechnung§ 39 Kassenmäßiger Abschluß§ 40 Haushaltsabschluß§ 41 AbschlußberichtAbschnitt V: Prüfung und Entlastung
§ 42 Aufgaben des Rechnungshofes§ 43 Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung§ 44 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen§ 45 Gemeinsame Prüfung§ 46 Ergebnis der Prüfung§ 47 Entlastung, Rechnung des RechnungshofesAbschnitt VI: Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 48 GrundsatzVorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
§ 49 Grundsatz§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten§ 50 Verfahren bei der Finanzplanung§ 51 Koordinierende Beratung der Grundannahmen der Haushalts- und Finanzplanungen; Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion§ 51a (weggefallen)§ 52 Auskunftspflicht§ 53 Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen§ 54 Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde§ 55 Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts§ 56 Rechte der Rechnungsprüfungsbehörde, gegenseitige Unterrichtung§ 57 Bundeskassen, Landeskassen