BImSchGBundes-Immissionsschutzgesetz

Errichtung und Betrieb von Anlagen

Erster Abschnitt: Genehmigungsbedürftige Anlagen

§ 4 Genehmigung§ 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen§ 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen§ 8 Teilgenehmigung§ 8a Zulassung vorzeitigen Beginns§ 9 Vorbescheid§ 10 Genehmigungsverfahren§ 10a Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren bei Vorhaben nach der Richtlinie (EU) 2018/2001§ 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung§ 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen§ 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen§ 14a Vereinfachte Klageerhebung§ 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien§ 17 Nachträgliche Anordnungen§ 18 Erlöschen der Genehmigung§ 19 Vereinfachtes Verfahren§ 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung§ 21 Widerruf der Genehmigung

Zweiter Abschnitt: Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind§ 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren§ 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz§ 24 Anordnungen im Einzelfall§ 25 Untersagung§ 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind

Dritter Abschnitt: Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen

§ 26 Messungen aus besonderem Anlass§ 27 Emissionserklärung§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen§ 29 Kontinuierliche Messungen§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen§ 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen§ 31 Auskunftspflichten des Betreibers

Vierter Abschnitt: Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage

§ 31a Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU§ 31b Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU§ 31c Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193§ 31d Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193§ 31e (weggefallen)§ 31f (weggefallen)§ 31g (weggefallen)§ 31h (weggefallen)§ 31i (weggefallen)§ 31j (weggefallen)§ 31k (weggefallen)§ 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k