BImSchG
Verweise
in § 46 BImSchG
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Soweit es zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union erforderlich ist, stellen die zuständigen Behörden Emissionskataster auf.
Quelle: BMJ
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