BeamtVGBeamtenversorgungsgesetz

Bezüge bei Verschollenheit

Übergangsvorschriften

§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger§ 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger§ 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle§ 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte§ 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger§ 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten§ 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes§ 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes§ 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften§ 69l Übergangsregelung zu § 55§ 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes§ 69n Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen§ 69o Übergangsregelungen zu Unfallfürsorgeleistungen

(weggefallen)