BeamtVG
Verweise
in § 16 BeamtVG
BeamtVG
Beamtenversorgungsgesetz
Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst
- 1.
- Bezüge für den Sterbemonat,
- 2.
- Sterbegeld,
- 3.
- Witwengeld,
- 4.
- Witwenabfindung,
- 5.
- Waisengeld,
- 6.
- Unterhaltsbeiträge,
- 7.
- Witwerversorgung.
Quelle: BMJ
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