BeamtVG
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Verweise
in § 16 BeamtVG

BeamtVG  

Beamtenversorgungsgesetz

Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst
1.
Bezüge für den Sterbemonat,
2.
Sterbegeld,
3.
Witwengeld,
4.
Witwenabfindung,
5.
Waisengeld,
6.
Unterhaltsbeiträge,
7.
Witwerversorgung.
Quelle: BMJ
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