AdVermiGAdoptionsvermittlungsgesetz

Adoptionsvermittlung und Begleitung

§ 1 Adoptionsvermittlung§ 2 Adoptionsvermittlungsstellen§ 2a Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot§ 2b Unbegleitete Auslandsadoption§ 2c Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung§ 2d Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren§ 3 Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter§ 4 Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle§ 4a Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle§ 5 Vermittlungsverbote§ 6 Adoptionsanzeigen§ 7 Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung§ 7a Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland§ 7b Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland§ 7c Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland§ 7d Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber§ 7e Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber§ 8 Beginn der Adoptionspflege§ 8a Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption§ 8b Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption§ 9 Anspruch auf Adoptionsbegleitung§ 9a Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption§ 9b Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben§ 9c Vermittlungsakten§ 9d Durchführungsbestimmungen§ 9e Datenschutz§ 10 Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes§ 11 Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes§ 12 (weggefallen)§ 13 Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

Übergangs- und Schlussvorschriften