Allgemeine Vorschriften
Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren
§ 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers§ 7 Bevollmächtigter des Herstellers§ 8 Pflichten des Einführers§ 9 Pflichten des Händlers§ 10 Einführer oder Händler als Hersteller§ 11 Angabe der Wirtschaftsakteure§ 12 Konformitätsbewertungsverfahren
Notfallverfahren
§ 12a Anwendung der Notfallverfahren§ 12b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Behältern§ 12c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist§ 12d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen§ 12e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden