SchlärmschG
Verweise
in § 9 SchlärmschG

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Gesetz zum Schienenlärmschutz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Dieses Gesetz tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Schienenlärmschutzgesetz vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2804), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, außer Kraft.
Quelle: BMJ
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