SchlärmschG Gesetz zum Schienenlärmschutz
SchlärmschG
Gesetz zum Schienenlärmschutz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Dieses Gesetz tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Schienenlärmschutzgesetz vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2804), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, außer Kraft.
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Schemata
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Notizen
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