LMinG NRW
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Verweise
in § 9 LMinG NRW

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Landesministergesetz NRW

Die Mitglieder des Landtags haben das Recht, die Verkehrsmittel der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost innerhalb des Gebietes des Landes Nordrhein-Westfalen frei zu benutzen.
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