LMinG NRW
Verweise
in § 8 LMinG NRW
LMinG NRW
Landesministergesetz NRW
Abgeordnete, die als Mitglieder des Parlamentarischen Ausschusses für Grubensicherheit bei einem Grubenunglück an Ort und Stelle tätig werden, erhalten in diesem Falle neben der Kostenpauschale nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro je Tag. § 7 Abs. 2 Satz 1 findet Anwendung.
Quelle: Justizportal NRW
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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