LMinG NRW
Verweise
in § 8 LMinG NRW

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Landesministergesetz NRW

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht

Abgeordnete, die als Mitglieder des Parlamentarischen Ausschusses für Grubensicherheit bei einem Grubenunglück an Ort und Stelle tätig werden, erhalten in diesem Falle neben der Kostenpauschale nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro je Tag. § 7 Abs. 2 Satz 1 findet Anwendung.
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