- § 1Allgemeines
- § 2Geschützte Werke
- § 3Bearbeitungen
- § 4Sammelwerke und Datenbankwerke
- § 5Amtliche Werke
- § 6Veröffentlichte und erschienene Werke
- § 7Urheber
- § 8Miturheber
- § 9Urheber verbundener Werke
- § 10Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
- § 11Allgemeines
- § 12Veröffentlichungsrecht
- § 13Anerkennung der Urheberschaft
- § 14Entstellung des Werkes
- § 15Allgemeines
- § 16Vervielfältigungsrecht
- § 17Verbreitungsrecht
- § 18Ausstellungsrecht
- § 19Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- § 19aRecht der öffentlichen Zugänglichmachung
- § 20Senderecht
- § 20aEuropäische Satellitensendung
- § 20bWeitersendung
- § 20cEuropäischer ergänzender Online-Dienst
- § 20dDirekteinspeisung
- § 21Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
- § 22Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
- § 23Bearbeitungen und Umgestaltungen
- § 24(weggefallen)
- § 25Zugang zu Werkstücken
- § 26Folgerecht
- § 27Vergütung für Vermietung und Verleihen
- § 28Vererbung des Urheberrechts
- § 29Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
- § 30Rechtsnachfolger des Urhebers
- § 31Einräumung von Nutzungsrechten
- § 31aVerträge über unbekannte Nutzungsarten
- § 32Angemessene Vergütung
- § 32aWeitere Beteiligung des Urhebers
- § 32bZwingende Anwendung
- § 32cVergütung für später bekannte Nutzungsarten
- § 32dAuskunft und Rechenschaft des Vertragspartners
- § 32eAuskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette
- § 32fMediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung
- § 32gVertretung durch Vereinigungen
- § 33Weiterwirkung von Nutzungsrechten
- § 34Übertragung von Nutzungsrechten
- § 35Einräumung weiterer Nutzungsrechte
- § 35aMediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten
- § 36Gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36aSchlichtungsstelle
- § 36bUnterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36cIndividualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36dUnterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften
- § 37Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
- § 38Beiträge zu Sammlungen
- § 39Änderungen des Werkes
- § 40Verträge über künftige Werke
- § 40aRecht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
- § 41Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
- § 42Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
- § 42aZwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
- § 43Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
- § 44Veräußerung des Originals des Werkes
- § 44aVorübergehende Vervielfältigungshandlungen
- § 44bText und Data Mining
- § 45Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
- § 45aMenschen mit Behinderungen
- § 45bMenschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
- § 45cBefugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
- § 45dGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- § 46Sammlungen für den religiösen Gebrauch
- § 47Schulfunksendungen
- § 48Öffentliche Reden
- § 49Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
- § 50Berichterstattung über Tagesereignisse
- § 51Zitate
- § 51aKarikatur, Parodie und Pastiche
- § 52Öffentliche Wiedergabe
- §§ 52a und 52b(weggefallen)
- § 53Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
- § 53a(weggefallen)
- § 54Vergütungspflicht
- § 54aVergütungshöhe
- § 54bVergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
- § 54cVergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
- § 54dHinweispflicht
- § 54eMeldepflicht
- § 54fAuskunftspflicht
- § 54gKontrollbesuch
- § 54hVerwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
- § 55Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
- § 55aBenutzung eines Datenbankwerkes
- § 56Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
- § 57Unwesentliches Beiwerk
- § 58Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken
- § 59Werke an öffentlichen Plätzen
- § 60Bildnisse
- § 60aUnterricht und Lehre
- § 60bUnterrichts- und Lehrmedien
- § 60cWissenschaftliche Forschung
- § 60dText und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
- § 60eBibliotheken
- § 60fArchive, Museen und Bildungseinrichtungen
- § 60gGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- § 60hAngemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen
- § 61Verwaiste Werke
- § 61aSorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
- § 61bBeendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution
- § 61cNutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- § 61dNicht verfügbare Werke
- § 61eVerordnungsermächtigung
- § 61fInformation über nicht verfügbare Werke
- § 61gGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- § 62Änderungsverbot
- § 63Quellenangabe
- § 63aGesetzliche Vergütungsansprüche
- § 64Allgemeines
- § 65Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
- § 66Anonyme und pseudonyme Werke
- § 67Lieferungswerke
- § 68Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke
- § 69Berechnung der Fristen
- § 69aGegenstand des Schutzes
- § 69bUrheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
- § 69cZustimmungsbedürftige Handlungen
- § 69dAusnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
- § 69eDekompilierung
- § 69fRechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen
- § 69gAnwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht
- § 70Wissenschaftliche Ausgaben
- § 71Nachgelassene Werke
- § 72Lichtbilder
- § 73Ausübender Künstler
- § 74Anerkennung als ausübender Künstler
- § 75Beeinträchtigungen der Darbietung
- § 76Dauer der Persönlichkeitsrechte
- § 77Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
- § 78Öffentliche Wiedergabe
- § 79Nutzungsrechte
- § 79aVergütungsanspruch des ausübenden Künstlers
- § 79bVergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
- § 80Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
- § 81Schutz des Veranstalters
- § 82Dauer der Verwertungsrechte
- § 83Schranken der Verwertungsrechte
- § 84(weggefallen)
- § 85Verwertungsrechte
- § 86Anspruch auf Beteiligung
- § 87Sendeunternehmen
- § 87aBegriffsbestimmungen
- § 87bRechte des Datenbankherstellers
- § 87cSchranken des Rechts des Datenbankherstellers
- § 87dDauer der Rechte
- § 87eVerträge über die Benutzung einer Datenbank
- § 87fBegriffsbestimmungen
- § 87gRechte des Presseverlegers
- § 87hAusübung der Rechte des Presseverlegers
- § 87iVermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 87jDauer der Rechte des Presseverlegers
- § 87kBeteiligungsanspruch
- § 88Recht zur Verfilmung
- § 89Rechte am Filmwerk
- § 90Einschränkung der Rechte
- § 91(weggefallen)
- § 92Ausübende Künstler
- § 93Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
- § 94Schutz des Filmherstellers
- § 95Laufbilder
- § 95aSchutz technischer Maßnahmen
- § 95bDurchsetzung von Schrankenbestimmungen
- § 95cSchutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
- § 95dKennzeichnungspflichten
- § 96Verwertungsverbot
- § 97Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
- § 97aAbmahnung
- § 98Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
- § 99Haftung des Inhabers eines Unternehmens
- § 100Entschädigung
- § 101Anspruch auf Auskunft
- § 101aAnspruch auf Vorlage und Besichtigung
- § 101bSicherung von Schadensersatzansprüchen
- § 102Verjährung
- § 102aAnsprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
- § 103Bekanntmachung des Urteils
- § 104Rechtsweg
- § 104aGerichtsstand
- § 105Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
- § 106Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
- § 107Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
- § 108Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
- § 108aGewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
- § 108bUnerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
- § 109Strafantrag
- § 110Einziehung
- § 111Bekanntgabe der Verurteilung
- § 111aBußgeldvorschriften
- § 111bVerfahren nach deutschem Recht
- § 111cVerfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
- § 112Allgemeines
- § 113Urheberrecht
- § 114Originale von Werken
- § 115Urheberrecht
- § 116Originale von Werken
- § 117Testamentsvollstrecker
- § 118Entsprechende Anwendung
- § 119Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
- § 120Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
- § 121Ausländische Staatsangehörige
- § 122Staatenlose
- § 123Ausländische Flüchtlinge
- § 124Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
- § 125Schutz des ausübenden Künstlers
- § 126Schutz des Herstellers von Tonträgern
- § 127Schutz des Sendeunternehmens
- § 127aSchutz des Datenbankherstellers
- § 127bSchutz des Presseverlegers
- § 128Schutz des Filmherstellers
- § 129Werke
- § 130Übersetzungen
- § 131Vertonte Sprachwerke
- § 132Verträge
- § 133Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790
- § 134Urheber
- § 135Inhaber verwandter Schutzrechte
- § 135aBerechnung der Schutzfrist
- § 136Vervielfältigung und Verbreitung
- § 137Übertragung von Rechten
- § 137aLichtbildwerke
- § 137bBestimmte Ausgaben
- § 137cAusübende Künstler
- § 137dComputerprogramme
- § 137eÜbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
- § 137fÜbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
- § 137gÜbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
- § 137hÜbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG
- § 137iÜbergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
- § 137jÜbergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
- § 137k(weggefallen)
- § 137lÜbergangsregelung für neue Nutzungsarten
- § 137mÜbergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU
- § 137nÜbergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU
- § 137oÜbergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
- § 137pÜbergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789
- § 137qÜbergangsregelung zur Verlegerbeteiligung
- § 137rÜbergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers
- § 138Register anonymer und pseudonymer Werke
- § 138aDatenschutz
- § 139Änderung der Strafprozessordnung
- § 140Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
- § 141Aufgehobene Vorschriften
- § 142Evaluierung
- § 143Inkrafttreten
- Anlage (zu § 61a)Quellen einer sorgfältigen Suche
Verweise
in § 32c UrhG
UrhG Urheberrechtsgesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)
Urheberrecht u.Ä.
(1) Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der Vertragspartner eine neue Art der Werknutzung nach § 31a aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart, aber noch unbekannt war. § 32 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Vertragspartner hat den Urheber über die Aufnahme der neuen Art der Werknutzung unverzüglich zu unterrichten.
(2) Hat der Vertragspartner das Nutzungsrecht einem Dritten übertragen, haftet der Dritte mit der Aufnahme der neuen Art der Werknutzung für die Vergütung nach Absatz 1. Die Haftung des Vertragspartners entfällt.
(3) Auf die Rechte nach den Absätzen 1 und 2 kann im Voraus nicht verzichtet werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Urheberrecht u.Ä.
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu § 32c UrhG
Keine Notizen vorhanden.