KiBiz NRW Kinderbildungsgesetz NRW
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Stand: 1. August 2019
Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Kinder- zahl | Wöchentliche Betreuungszeit | Kindpauschale in Euro | Personal | |
a | 20 | 25 Stunden | 5.357,18 | 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkraftstunden (FKS) (1.Wert) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden/ Personalkosten (PKS) einschließlich Freistellung |
b | 20 | 35 Stunden | 7.178,44 | 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS (1. Wert) sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 20 | 45 Stunden | 9.205,86 | 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS (1. Wert) sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens 4, aber nicht mehr als 6 betragen.
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren
Kinder- zahl | Wöchentliche Betreuungszeit | Kindpauschale in Euro | Personal | |
a | 10 | 25 Stunden | 11.044,53 | 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS (1.Wert) sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b | 10 | 35 Stunden | 14.819,05 | 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS (1. Wert) sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 10 | 45 Stunden | 19.005,92 | 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS (1. Wert) sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinder- zahl | Wöchentliche Betreuungszeit | Kindpauschale in EUR | Personal | |
a | 25 | 25 Stunden | 3.953,84 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS (1. Wert) sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b | 25 | 35 Stunden | 5.278,08 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS (1. Wert) sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 20 | 45 Stunden | 8.459,00 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS (1. Wert) sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Für die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält der Träger der Einrichtung grundsätzlich den 3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb. In den Fällen, in denen diese Kinder in der Gruppenform II mit 45 Stunden Wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, wird die Kindpauschale IIC um 2 000 Euro erhöht.
Quelle: Justizportal NRW
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